Sie sind als Bürgermeister, Landrat oder Amtsleiter für Bürgerhäuser und Mehrzweckhallen verantwortlich?
Die Betreiberverantwortung lässt sich nicht einfach auf Mieter abschieben. Fehlt bei einer Veranstaltung die vorgeschriebene Fachkraft, steht die Kommune bei einem Unfall wegen Organisationsverschulden in der Schusslinie.
Wir schützen Ihre Ämter und steuern den sicheren Betrieb Ihrer Liegenschaften.
Die Delegation von Betreiberpflichten auf Nutzer oder Vereine befreit die Verwaltungsspitze nicht von der Überwachungspflicht (§ 38 Abs. 5 VStättVO).
Fehlt bei technischen Proben die nach § 40 VStättVO vorgeschriebene Fachkraft, handelt die Kommune im Schadensfall unter dem Vorwurf des Organisationsverschuldens.
Zähe Abstimmungsprozesse zwischen Bauaufsicht, Feuerwehr und Veranstaltern blockieren oft den effizienten Betrieb von Liegenschaften.
Notwendige sicherheitstechnische Anpassungen müssen frühzeitig erkannt werden, um budgetsprengende Nachrüstungen zu vermeiden.
Handfeste Unterstützung für Entscheider in Amtsstuben.
Wir übernehmen die Funktion als verantwortliche Person für Veranstaltungstechnik für Ihre kommunalen Gebäude und entlasten Ihre Ämter spürbar.
Wir prüfen Ihre Liegenschaften auf Konformität mit Brandschutz- und Fluchtwegvorgaben und liefern priorisierte Handlungspläne.
Wir agieren als fachkundige Schnittstelle zwischen Bauaufsicht, Feuerwehr und externen Veranstaltern, um Genehmigungsprozesse effizient zu steuern.
Neben der fachlichen Bewertung erhalten Sie von uns konkrete Hinweise zur Optimierung Ihrer Abläufe:
Unsere Empfehlungen sind umsetzbar, praxisnah und mit Blick auf Ihre Ressourcen realistisch priorisiert. Wir finden den technischen Weg, statt ihn zu versperren.
Ihr nächster Schritt
Lassen Sie uns sprechen.