Pre-Event-Consult Der sichere Blick voraus

Unsere Leistungen

Gute Arbeitsbedingungen
stärken Ihren Betrieb.

Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen wir Sie dabei, Arbeit sicher, gesund und gut organisiert zu gestalten. Wir betrachten Ihre Tätigkeiten und Abläufe, beurteilen die Arbeitsbedingungen und entwickeln mit Ihnen passende Verbesserungen.

Das Ziel: weniger Unfallrisiken und vermeidbare Belastungen, verlässlichere Abläufe und Beschäftigte, die erleben, dass ihr Unternehmen sich kümmert. Wir begleiten vor allem kleine Unternehmen und Organisationen, sowohl laufend als auch bei einzelnen Aufgaben und Projekten.

01 / SCHUTZ

Gesundheit schützen

Gut gestaltete Arbeitsbedingungen helfen, Unfallrisiken und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verringern. Wir setzen bei den Ursachen an und beziehen die Erfahrung Ihrer Beschäftigten ein.

02 / EFFIZIENZ

Abläufe verbessern

Klare Zuständigkeiten, geeignete Arbeitsmittel und abgestimmte Abläufe können Störungen und vermeidbare Ausfälle reduzieren. Das spart Aufwand und kann Folgekosten senken.

03 / BINDUNG

Menschen im Betrieb halten

Wer gute Arbeitsbedingungen schafft und Beschäftigte einbezieht, zeigt Wertschätzung. Das kann Vertrauen, Motivation und die Bindung an den Betrieb stärken.

Weiterlesen: Warum sich guter Arbeitsschutz lohnt Untersuchungen und Handlungshilfen unabhängiger Institutionen belegen den praktischen Nutzen systematischer Prävention.
01.

Externe Sifa-Betreuung

Wir übernehmen Ihre externe sicherheitstechnische Betreuung und beraten Sie zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Dabei unterstützen wir Geschäftsführung, Führungskräfte und Beschäftigte mit einem Blick auf die tatsächlichen betrieblichen Bedingungen.

Umfang und Organisation der Betreuung stimmen wir auf Ihren Betrieb, den zuständigen Unfallversicherungsträger und das passende Betreuungsmodell ab.

Typische Aufgaben sind Begehungen, Beratung zur Arbeitsgestaltung, Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung und Nachverfolgung vereinbarter Maßnahmen.

02.

Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsgestaltung

Wir erfassen mit Ihnen die Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen Ihres Betriebs. Darauf aufbauend beurteilen wir Gefährdungen einschließlich psychischer Belastungen und entwickeln gemeinsam geeignete Schutzmaßnahmen.

Vorhandene Gefährdungsbeurteilungen beziehen wir ein und schreiben sie bei Bedarf fort. Die Erfahrung der Beschäftigten und Führungskräfte fließt in die Bearbeitung ein.

Sie erhalten eine nachvollziehbare Beurteilung und konkrete Maßnahmen mit Prioritäten, Zuständigkeiten und Terminen.

03.

Arbeitsschutzorganisation

Wir unterstützen Sie dabei, Arbeitsschutz in Ihre betrieblichen Abläufe einzubinden. Dazu klären wir mit Ihnen Verantwortlichkeiten, Entscheidungsbefugnisse und die Zusammenarbeit interner und externer Beteiligter.

Gemeinsam strukturieren wir wiederkehrende Aufgaben, erforderliche Nachweise und die Organisation notwendiger Prüfungen. Fachprüfungen werden durch entsprechend qualifizierte Personen durchgeführt.

04.

Unterweisungen und Workshops

Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung und Durchführung verständlicher, tätigkeitsbezogener Unterweisungen. In Workshops bearbeiten wir konkrete Fragen aus Ihrem Arbeitsalltag gemeinsam mit den Beteiligten.

Inhalte und Durchführung richten sich nach den Tätigkeiten, Gefährdungen und dem vorhandenen Wissen der jeweiligen Zielgruppe.

05.

Brandschutzbeauftragte

Als externe Brandschutzbeauftragte unterstützen wir Sie im organisatorischen Brandschutz. Wir begleiten die Bearbeitung festgestellter Mängel und die Abstimmung betrieblicher Brandschutzmaßnahmen.

Die Aufgaben und Schnittstellen vereinbaren wir passend zu Ihrem Betrieb und den vorhandenen Zuständigkeiten.

06.

Betriebsärztliche Betreuung

Für die betriebsärztliche Betreuung arbeiten wir mit Kooperationspartnern zusammen. Wir unterstützen Sie bei der Organisation und stimmen die Zusammenarbeit zwischen sicherheitstechnischer und betriebsärztlicher Betreuung ab.

Arbeitsmedizinische Leistungen werden durch die betriebsärztlichen Partner erbracht.

Spezialisierung & Praxisbezug

Veranstaltungstechnik und Veranstaltungssicherheit

Für Veranstaltungsbetriebe und Produktionen bieten wir zusätzlich technische Leitung, die Übernahme der Funktion als Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik, Produktionsbegleitung und Gewerke-Koordination an.

Wir beurteilen Arbeitsbedingungen vor Ort und unterstützen bei Gefährdungsbeurteilungen für Aufbau, Betrieb und Abbau. Auch bei Festivals und Open-Air-Produktionen begleiten wir die Bearbeitung von Themen wie Lärm, Wetter und wechselnden Produktionsbedingungen.

Den konkreten Aufgaben- und Verantwortungsumfang stimmen wir projektbezogen ab.

Einsatzgebiet: Arbeitssicherheit aus Rodgau für Betriebe in Rhein-Main. Bei Bedarf begleiten wir Sie nach Absprache auch in angrenzenden Bundesländern. Veranstaltungen und Produktionen begleiten wir bundesweit und europaweit.

Unser Vorgehen

So arbeiten wir zusammen

01

Ihren Betrieb verstehen

Was passiert in Ihrem Betrieb tatsächlich? Gemeinsam betrachten wir Tätigkeiten, Arbeitsbereiche und Verantwortlichkeiten. Wir sichten vorhandene Unterlagen und sehen uns an, wie die Arbeit vor Ort organisiert ist.

02

Prioritäten und nächste Schritte klären

Was funktioniert bereits? Wo besteht Handlungsbedarf? Aus der Bestandsaufnahme entwickeln wir einen Maßnahmen- und Entwicklungsplan mit klaren Prioritäten, Zuständigkeiten und Zeitrahmen.

03

Gemeinsam umsetzen und weiterentwickeln

Auf dieser Grundlage bearbeiten wir die vereinbarten Themen: von der Gefährdungsbeurteilung über die Arbeitsgestaltung bis zu Unterweisungen und organisatorischen Abläufen. Wir begleiten die Umsetzung und überprüfen gemeinsam die Wirksamkeit.

Dabei klären wir, welche Aufgaben Sie mit vorhandenen Kompetenzen intern übernehmen können, wo wir gemeinsam aufbauen und welche zusätzlichen Fachleistungen benötigt werden.

Häufige Fragen

Fragen zu Leistungen & Betreuung

Die Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Sie umfasst neben Unfallrisiken auch Einflüsse auf die Gesundheit, etwa durch ungünstige Körperhaltungen, häufiges Heben und Tragen, langes Sitzen, Lärm oder psychische Belastungen bei der Arbeit.

Wir betrachten deshalb, wie die Arbeit tatsächlich ausgeführt wird: Passen Arbeitshöhen, Arbeitsmittel und Bewegungsräume zur Tätigkeit? Wie wirken Zeitdruck, Unterbrechungen, Arbeitszeiten und die Zusammenarbeit im Team zusammen? Dabei beziehen wir die Erfahrungen der Beschäftigten ein.

Aus dieser Beurteilung entwickeln wir gemeinsam konkrete Verbesserungen, zum Beispiel geeignete Arbeitshöhen, Hilfsmittel für den Materialtransport oder besser abgestimmte Abläufe. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung und überprüfen gemeinsam, ob die Maßnahmen wirken. Vorhandene Gefährdungsbeurteilungen beziehen wir dabei ein und entwickeln sie bei Bedarf weiter.

Die Gefährdungsbeurteilung untersucht, welche Gefährdungen bei der Arbeit bestehen und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Eine Betriebsanweisung vermittelt den Beschäftigten konkrete Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln für bestimmte Tätigkeiten, Arbeitsmittel oder Gefahrstoffe. Sie wird auf Basis der Gefährdungsbeurteilung erstellt und ersetzt diese nicht. Die persönliche Unterweisung wird durch das Bereitstellen einer Betriebsanweisung ebenfalls nicht ersetzt.
Das hängt vom zuständigen Unfallversicherungsträger, der dort geltenden DGUV Vorschrift 2, Ihrer Betriebsart, der maßgeblichen Beschäftigtenzahl und dem Betreuungsmodell ab. In der Regelbetreuung nach Anlage 2 ergibt sich die Grundbetreuung aus Beschäftigtenzahl mal Stundenfaktor der Betreuungsgruppe. Diese Zeit gilt gemeinsam für Betriebsarzt und Sifa; sie ist nicht allein die Sifa-Einsatzzeit. Hinzu kommt der ermittelte betriebsspezifische Betreuungsbedarf. Wir unterstützen Sie bei der Einordnung und ermitteln mit Ihnen, welche Aufgaben und welcher Betreuungsumfang für Ihren Betrieb notwendig sind. Betriebsärztliche Leistungen erbringen unsere Kooperationspartner.
Verantwortlich ist der Arbeitgeber. Er kann fachkundige Unterstützung hinzuziehen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Fortschreibung und beziehen die Erfahrung Ihrer Führungskräfte und Beschäftigten ein. Je nach Thema wirken betriebsärztliche Partner oder weitere Fachleute mit.
Die Verantwortung für den betrieblichen Arbeitsschutz bleibt beim Arbeitgeber. Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit berät und unterstützt ihn bei seinen Aufgaben. Wir machen Handlungsbedarf nachvollziehbar, entwickeln mit Ihnen geeignete Maßnahmen und begleiten die vereinbarte Umsetzung.
Nein. Aufgaben können auf geeignete Personen verteilt werden. Dafür braucht es klare Zuständigkeiten, erforderliche Fachkunde und ausreichende Befugnisse. Auch bei einer Pflichtenübertragung bleiben Organisations-, Auswahl- und Kontrollpflichten bestehen. Wir helfen, diese Strukturen praxistauglich aufzubauen.
Ja, auch dort müssen die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten beurteilt werden. Entscheidend sind die tatsächlichen Tätigkeiten und Belastungen, etwa Bildschirmarbeit, Arbeitsorganisation und psychische Belastungen. Umfang und Vorgehen richten sich nach den betrieblichen Verhältnissen.

Wo stehen Sie — und was brauchen Sie als Nächstes?

Sie suchen eine externe Sifa-Betreuung, Unterstützung bei einer konkreten Aufgabe oder zunächst Orientierung? Beschreiben Sie uns kurz Ihren Betrieb und Ihre Ausgangslage. Gemeinsam klären wir den passenden Einstieg.