Sie führen Ihren Verein mit Herzblut, organisieren das jährliche Stadtfest oder koordinieren ehrenamtliche Helfer?
Was viele Vorstände nicht wissen: Rechtlich agieren Sie oft in einem Hochrisikobereich. Passiert ein Unfall mit Vereins-Equipment, haften Sie bei Organisationsmängeln direkt mit Ihrem Privatvermögen.
Wir nehmen Ihnen diese Last ab, damit Sie sich wieder auf Ihre Vereinsziele konzentrieren können.
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass das Ehrenamt ein Schutzschild gegen private Haftung sei. Tatsächlich haften Vorstände nach § 31 BGB bei groben Organisationsmängeln unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen.
Ob beim Aufbau eines Stadtfestes oder der Wartung des Vereinsheims: Passiert ein Unfall durch ungeprüfte private Elektrogeräte, steht der Vorstand sofort in der Verantwortung.
Helfer und Vereinsmitglieder müssen ordnungsgemäß in ihre Tätigkeiten eingewiesen werden, um Verletzungen und Haftungsansprüche zu vermeiden.
Fehlen Nachweise und Dokumentationen, drohen massive Regressforderungen der Unfallversicherungsträger (z.B. VBG) im Schadensfall.
Wir unterstützen Sie zielgerichtet mit pragmatischen Lösungen für Ihr Ehrenamt.
Wir führen die gesetzlich geforderten Prüfungen Ihrer elektrischen Betriebsmittel durch, angefangen bei der privaten Kaffeemaschine im Clubraum bis hin zur mobilen Stromverteilung bei Events.
Wir erstellen Gefährdungsbeurteilungen, die speziell auf ehrenamtliche Strukturen zugeschnitten sind und Ihr Risiko minimieren.
Wir unterstützen Sie dabei, Verantwortlichkeiten innerhalb des Vorstands so zu verteilen, dass die Haftung nicht bei einer Person konzentriert bleibt.
Neben der fachlichen Bewertung erhalten Sie von uns konkrete Hinweise zur Optimierung Ihrer Abläufe:
Unsere Empfehlungen sind umsetzbar, praxisnah und mit Blick auf Ihre Ressourcen realistisch priorisiert. Wir finden den technischen Weg, statt ihn zu versperren.
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